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Rechtliches: Impressumspflicht auf Internetseiten und E-Mail-News
Nicht nur auf Internetseiten herrscht Impressumspflicht. Seit dem 01.01.2007 auch auf geschäftlichen E-Mails für Unternehmen auf die das HGB, das GmbHG oder das AktG i. d. R. anwendbar ist.
Aber zunächst zum Impressum auf einer Internetseite. Ihnen als Kunde gibt es die Möglichkeit den Diensteanbieter von welchem Sie z. B. Ware kaufen möchten, auf Seriosität zu prüfen bevor Sie sich für den Kauf entscheiden. Für Unternehmen ist ein Impressum wichtig um Informationen über andere Marktteilnehmer erlangen zu können, oder wettbewerbsrechtliche Belange durchsetzen zu können.
Was bedeutet „Impressumspflicht“ für Sie als Betreiber einer Internetpräsenz?
Die Impressumspflicht, oder auch Anbieterkennzeichnung, ist für jeden Betreiber einer Internetseite bindend. Wer die gesetzlichen Anforderungen nicht, oder nur teilweise, erfüllt kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € belangt werden. Des Weiteren begeht er auch einen Wettbewerbsverstoß was zu Ansprüchen auf Unterlassung führen kann und in der Regel über Abmahnungen durchgesetzt wird, welche wieder mit Gebühren belastet sind.
Die Anbieterkennzeichnungspflicht ist vor allem in §5 des TMG (Telemediengesetz) geregelt. Diensteanbieter sind nach §2 Satz1 Nummer1 TMG) natürliche und juristische Personen, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereit halten oder den Zugang zur Nutzung vermitteln.
Telemedien sind z.B. private Internetseiten und Blogs, Online-Shops, Online Auktions-häuser, Suchmaschinen, Informationsdienste und Chatrooms.
Die Anbieterkennzeichnung muss praktisch von jedem, der ein Online-Angebot bereithält, erfüllt werden. Etwas anderes gilt nur bei Angeboten, die ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dienen und aus welchen keine Einkünfte erzielt werden.
Jüngstes Urteil: Vergessen der Umsatzsteuer-ID im Impressum ist abmahnfähig!
Nicht vergessen: „Impressumspflicht“ gilt auch für E-Mails und Newsletter!
Seit dem 1.1.2007 muss ein Impressum auch in geschäftlichen E-Mails und Newslettern angegeben werden. Dies verlangt das Gesetz zur Einführung des elektronischen Handelsregisters und kann bei Verstoß vom Registergericht mit einem Zwangsgeld von bis zu 5.000 € belangt werden. Hinzu kommen hier auch wieder die Gebühren aus Abmahnungen.
Welche Angaben werden benötigt?
Natürliche Personen müssen folgende Angaben machen:
Familienname, Vorname, vollständige Postanschrift, Kontaktinformationen (E-Mail, Telefonnummer).
Wichtig ist hier das Sie mindestens einen Vornamen komplett ausschreiben. Das Abkürzen des Vornamens verstösst gegen die gesetzliche Bestimmung und kann eine Abmahnung nach sich ziehen!
Juristische und Personengesellschaften benötigen folgende Angaben:
Firmenname, Vertretungsberechtigter, Gesellschaftskapital (freiwillig), Kontaktinformationen (E-Mail, Telefonnummer).
Desweiteren gibt es auch zusätzliche Pflichtangaben für bestimmte Gruppen von Diensteanbietern wie z.B. Bauträger, Gastronomiebetriebe, Makler, Architekten, Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH), usw. Detailierte Informationen zu den Angaben finden sie beim Bundesministerium für Justiz .
Wie muss die Anbieterkennzeichnung plaziert werden?
§5 Absatz 1 TMG gibt vor, dass die Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden müssen.
Leicht erkennbar sind sie, wenn sie an einer gut wahrnehmbaren Stelle stehen und ohne langes Suchen auffindbar sind. Ein Link zur Anbieterkennzeichnung darf auch als „Kontakt“ oder „Impressum“ gekennzeichnet werden. Bezeichnungen wie „backstage“ sind nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamburg nicht hinreichend klar und sollten nicht verwendet werden.
Als unmittelbar erreichbar gelten Angaben die maximal über zwei Links zu erreichen sind und kein langes Suchen erfordern.
Ständig verfügbar sind Informationen, auf die jederzeit zugegriffen werden kann und die kompatibel mit den Standarteinstellungen gängiger Internet-Browser sind.
Bleiben sie im Zweifel also bei den klassischen Bezeichnungen und bringen Sie Links deutlich sichtbar an!
Es gibt auch Gütesiegel für den Online-Handel, die von einer ständig wachsenden Zahl von Anbietern erworben werden. Diese Gütesiegel geben sowohl Unternehmen als auch den Verbrauchern mehr Rechtssicherheit.
Weitere Informationen zu Gütesiegelanbietern finden Sie unter http://www.internet-guetesiegel.de
PS.: Rechtsichere Auskünfte kann Ihnen ausschließlich ein Rechtsanwalt erteilen.
Personalisierte Betreffzeilen - Top oder Flop?
Personalisierte Betreffzeilen sind ein bewährtes Mittel, um E-Mail Empfänger persönlich anzusprechen und somit die Chance auf das Öffnen der Nachricht zu steigern. Seit sich Spam-Versender diesen Vorteil zu eigen machen, herrscht unter seriösen Marketern jedoch Unsicherheit: Steigern personalisierte Betreffzeilen die Öffnungsrate? - Oder fördern sie lediglich die Eingruppierung des Newsletters als Spam?
Zunächst: Um wirkungsvolle Betreffzeilen für Ihre Newsletter zu erstellen, sollten einige Standards beachtet werden. Unabhängig davon, ob Sie mit Personalisierungen im Betreff arbeiten wollen, oder nicht.
Darauf kommt es an:
- Wer ist Versender der Nachricht? Normalerweise gibt die Absenderadresse darüber Auskunft. In einigen E-Mail Programmen wird diese jedoch nicht angezeigt. Ihr Firmen- oder Markenname sollte deshalb noch einmal in der Betreffzeile auftauchen.
- Welchen Mehrwert bietet die Nachricht? Was ist der Inhalt der Nachricht? Stellen Sie im Betreff klar heraus, welchen Vorteil sich dem Empfänger beim Öffnen der E-Mail bietet.
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Versetzen Sie sich in die Lage Ihrer Abonnenten. Diese müssen an Hand der Betreffzeile (und ggf. des Absendernamens) entscheiden, wie mit Ihrer Nachricht zu verfahren ist. Soll ich die Nachricht öffnen und lesen? Oder besser löschen? Ist sie wichtig? Oder kann sie ungelesen warten? Ist sie Spam? Und sollte ich sie gleich als Spam markieren? Enthält sie einen Virus?
Machen Sie es dem Empfänger einfach, Ihr Mailing als relevante Mitteilung eines seriösen Empfängers zu erkennen. Dies beeinflusst die Öffnungsrate positiv.
Hürden der Personalisierung im Betreff
Aus diesen Überlegungen ergibt sich ein wesentlicher Nachteil der personalisierten Betreffzeilen. Ein Betreff sollte 50 bis 55 Zeichen an Länge nicht übersteigen, um im E-Mail Programm auf Anhieb erfassbar zu sein. Ihnen gehen durch die Personalisierung wertvolle Zeichen verloren, mit denen Sie auch den Inhalt Ihres Newsletters kommunizieren könnten.
Außerdem benötigen Sie wirklich zuverlässige Abonnentendaten. Schleichen sich Fehler in den Betreff ein - z.B. durch fehlende Anreden oder falsche Namen - schädigen Sie das Image Ihres Unternehmens und hätten besser komplett auf die Personalisierung verzichtet.
Der Aufmerksamkeits-Bonus
Was ist dann aber der Vorteil von personalisierten Betreffzeilen? Sie können mit ihnen die Aufmerksamkeit des Empfängers viel stärker fesseln! Der eigene Name hat für jeden Menschen immer einen ganz besonderen Stellenwert. Die Frage nach dem Für und Wider einer personalisierten Betreffzeile bezieht sich daher eigentlich nur auf einen Aspekt: Gelingt es Ihnen, diesen Aufmerksamkeits-Bonus mit den grundsätzlichen Anforderungen an eine Betreffzeile zu verbinden - und so eine höhere Öffnungsrate Ihrer Nachricht zu erreichen?
Einsatzgebiete für personalisierte Betreffzeilen
Es macht Sinn, personalisierte Betreffzeilen nicht für jeden Anwendungszweck einzusetzen. Grundsätzlich kommen Personalisierungen immer dann gut an, wenn die Zusendung der E-Mail mit einer Aktion des Empfängers in Verbindung steht - beispielsweise einem Einkauf im Onlineshop oder einer Anfrage. Auch bei einer besonderen Aussendung, wie z.B. dem Weihnachtsnewsletter, hat der Empfängername im Betreff seine Berechtigung. Weitere Einsatzgebiete sind Geburtstagsgrüße, Erinnerungs-E-Mails, Einladungen oder Online-Umfragen.
In allen allgemeinen Aussendungen, wie z.B. dem Firmennewsletter, sollten personalisierte Betreffzeilen nur sehr sparsam eingesetzt werden. Wenn Inhalte nicht eigens für den Empfänger zusammengestellt wurden, wirkt die namentliche Ansprache schnell unglaubwürdig.
Zusammenfassung
- personalisierte Betreffzeilen sprechen den Empfänger in besonderer Weise an
- sie eignen sich für alle Mailings, die speziell auf den Empfänger abgestimmte Inhalte transportieren und für besondere Aussendungen
- bei allgemeinen Aussendungen sollte von der Personalisierung im Betreff abgesehen werden
Mit Multichannel-Mailing alle Kunden erreichen und gleichzeitig Kosten senken.
Case Study:
Mit Multichannel-Mailing alle Kunden erreichen und gleichzeitig Kosten senken.
Die Erreichbarkeit der Kunden per Multichannel-Mailing (E-Mail, Fax, Brief) zu erhöhen, den jeweils gewünschten Kommunikationsweg zu den rund 16.000 Heilpraktikern seines Adressbestandes zu finden und gleichzeitig Kosten zu sparen, war Ausgangspunkt der Optimierungsarbeit für einen unserer Kunden aus der Medizinbranche.
Wie so oft war der Adressbestand über die Zeit gewachsen, die Erlaubnis nach und nach erteilt worden und die Form der gewünschten Kommunikation verteilte sich eher zufällig auf E-Mail, Fax oder Brief.
Es gab nur wenige E-Mail-Adressen, mäßig viele Faxnummern und der überwiegende Adressbestand war lediglich mit Anschrift und Ansprechpartner versehen. Um alle Heilpraktiker zu erreichen schlugen erhebliche Mailingkosten zu Buche.
Erfolgreiche Projektarbeit mit dem richtigen Dienstleister
Zunächst war es wichtig einen Dienstleister zu finden der die drei Kommunikationswege E-Mail-, Fax- und Briefversand beherrscht und geeignete Statistik- und Responseinformationen aus einem Multichannel-Mailing zur Verfügung stellen und verlässliche Informationen für die beständige Optimierung des Adressdatenbestandes liefern konnte.
LCOM Kommunikationsdienste erfüllt diese Anforderungen und ist in den Jahren der Zusammenarbeit bis heute ein verlässlicher Partner.
Jede Versendevorlage braucht ihre auf den Kommunikationsweg abgestimmte Form
Zunächst wurden auf den jeweiligen Kommunikationsweg (E-Mail, Fax, Brief) abgestimmte Vorlagen entwickelt. Da die Versendevorlage gleichzeitig auch als Antwort-Element vorgesehen war, musste auf einfache Verwendbarkeit beim Empfänger geachtet werden.
Vor jeder Versendung des Multichannel-Mailing wurde die Adressliste für die verschiedenen Versandarten aufbereitet und optimiert. Damit war eine korrekte Ansprache des Kunden gewährleistet. Das weitere Ziel dieser Arbeit war, soviel Empfänger als möglich per E-Mail, in zweiter Priorität per Fax und den Rest, einschließlich der per E-Mail und Fax nicht erreichbaren Empfänger, als Briefmailing zustellen zu können.
Bei dieser Selektionsarbeit wurde der vom Kunden gewünschte bzw. noch viel wichtiger, der nicht erlaubte Kommunikationsweg zu 100% berücksichtigt.
Damit war auch das wesentliche Ziel, die Optimierung der Kosten bei maximaler Zustellbarkeit, erreicht.
Aufwand bei der Adresspflege schafft dauerhaft optimierte Mailingkosten
Der letzte Schritt einer nachhaltigen Mailingstrategie war, die Potentiale eines optimierten und gepflegten Adressbestandes auszuschöpfen. Unseren Kunden überzeugte das Konzept der permanenten Arbeit an seiner Adressdatenbank. Er nutzte sowohl die Informationen aus dem Bouncemanagement des E-Mail-Versandes, aus der Faxstatistik der „nicht erfolgreich zustellbaren Faxe“, als auch der Rückläufer aus dem Briefversand, konsequent und zielstrebig.
Schon nach wenigen Aussendungen konnte eine Verschiebung der Kundenkommunikation hin zu E-Mail-Versand und Faxversand erreicht werden.
Aufgrund der angewandten Werbe- und Kommunikationswege und der kontinuierlichen Nachbearbeitung der Adressen, konnte der Adressbestand bis heute auf das Verhältnis von 1/3 Brief, 1/3 Fax und 1/3 E-Mail zu Gunsten einer deutlichen Kostensenkung der günstigeren E-Mail-und Faxversendung optimiert werden.
Die erhöhte Anzahl von versandten E-Mails steigerte zudem die Besucherzahlen des Webshop´s (www.moestel.de ) über die Jahre hinweg deutlich!
Die Kosten eines Multichannel-Mailing reduzierten sich spürbar, Fehler in der Kundenansprache wurden behoben, die Anzahl der Antworten auf das Mailing erhöht und der Umsatz wurde sowohl direkt durch das Mailing und indirekt durch die höheren Besucherzahlen im Webshop gesteigert.
Checkliste zur Suchmaschinenoptimierung (2)
Im ersten Teil unseres Artikels haben wir Tipps gegeben wie Seiten am besten dargestellt werden um bessere Ergebnisse in Suchmaschinen zu liefern und so den Bekanntheitsgrad Ihrer Seite zu steigern.
Im zweiten Teil unserer Checkliste zur Suchmaschinenoptimierung betrachten wir die Inhalte einer Seite und Möglichkeiten für die Optimierung.
Damit betrifft Suchmaschinenoptimierung auch Ihren Newsletter, wenn, wie der vorliegende Newsletter, Themen „angeteasert“ werden und der vollständige Artikel auf den Webseiten liegt.
Meta-Tags
Viele Programmierer und Designer einer Internetpräsenz schreiben eine Vielzahl von Meta-Tags in jede einzelne Seite in der Hoffnung das hierdurch ein höheres Ranking bei Suchmaschinen erzielt wird.
In der Tat wurden noch vor einigen Jahren Meta-Tags von Suchmaschinen höher bewertet als der eigentliche Inhalt einer Seite. Mittlerweile legen Suchmaschinen bei der Indexierung von Internetseiten aber mehr Wert auf den eigentlichen Inhalt als auf Meta-Tags. Eine Suchmaschine nimmt den Text den Ihre Besucher sehen auch in den Index mit auf.
Sicherlich sind Meta-Tags immer noch ein wichtiges Werkzeug um Informationen über eine Seite zu bekommen und Suchmaschinen weitere Informationen zu geben. So können Sie mit Meta-Tags Angaben zum Autor einer Seite machen, Stichwörter notieren oder Suchrobotern Anweisungen geben was indexiert werden darf.
Auch wenn das höhere Augenmerk beim Erstellen einer Seite auf dem Inhalt liegen sollte, kann es nie schaden Meta-Tags zu notieren!
Textoptimierung
Nachdem in den letzten Jahren Suchmaschinen immer mehr Wert auf den Inhalt einer Seite legen ist es wichtig, dass Sie Ihre Texte entsprechend anpassen um ein gutes Ranking zu erhalten.
Hier ein paar Tipps die Ihnen helfen sollen:
- Versuchen Sie beim Texten verschiedene Synonyme für gleiche Begriffe zu finden.
- Verwenden Sie Abkürzungen nur wenn Sie den Begriff auch an anderer Stelle im Text mindestens einmal komplett ausgeschrieben haben.
- Fragen Sie Freunde und Bekannte was diese in Suchmaschinen eingeben würden um die Seite zu finden an der Sie gerade arbeiten. Versuchen Sie diese Begriffe anschließend noch in den Text mit einfließen zu lassen.
- Schauen Sie sich die Seitenstatistik Ihrer Domain an um weitere Suchworte zu finden die Sie mit in Ihren Text aufnehmen können.
- Vermeiden Sie Texte die als Bilder gespeichert sind. Texte in Bildern können von Suchmaschinen nicht indexiert werden!
Google und Adobe Flash
Seit 2009 ist Google in der Lage Inhalte aus swf (Shockwave Flash) Dateien zu lesen. Das heißt für Sie, dass auch interaktive Anwendungen indexiert werden können. Auch ist die verwendete Technik soweit vorangeschritten das es möglich ist Schaltflächen zu bedienen um weitere Inhalte in swf Dateien mit in den Suchindex aufnehmen zu können.
Weitere Suchmaschinenbetreiber arbeiten aktuell an der Einbindung dieser Technik um swf Dateien auch durchsuchen zu können.
Und das Schöne daran:
Bestehende Flash Anwendungen müssen nicht bearbeitet oder angepasst werden um von Suchmaschinen durchsucht werden zu können!
Links, Links, Links und nochmal Links:
Um auf Ergebnisseiten in Suchmaschinen weiter nach oben zu kommen ist es sehr wichtig, dass Links von anderen Seiten auf Ihre Seite verweisen. Je mehr Links auf Ihre Seite zeigen, desto wichtiger wird diese eingestuft. Seien Sie also aktiv im Internet unterwegs und versuchen Sie Links auf Ihre Seite zu bekommen. Dies kann über Linkportale, Foren oder per Werbung geschehen. Sehen und gesehen werden, lautet die Devise!
