Faxversand, E-Mail-Versand, SMS-Versand

Spezifikation E-Mail-to-SMS

Für den Versand von SMS-Botschaften über das E-Mail-to-SMS-Gateway können Sie die Spezifikation herunterladen.

Spezifikation E-Mail-to-Fax

Für den Versand von Faxvorlagen über das E-Mail-to-Fax-Gateway können Sie die Spezifikation herunterladen.

Offline-Software SMS/MMS-Versand

Die Offline-Software für den SMS- und MMS-Versand gibt Ihnen die Möglichkeit Offline SMS und MMS am PC zu erstellen. Erst beim Versand wird eine Internetverbindung aufgebaut.

LCOM AGB 10

AGB der

LCOM Kommunikationsdienste GmbH & Co. KG

LCOM_AGB_10.pdf 48,81 kB

Anti Spam Policy

Das E-Mail-Marketing-System mailingpoint unterstützt das Marketing mit Kundenerlaubnis über das Internet, bei dem Firmen persönlich angepasste Nachrichten an Kunden versenden.

Telemediengesetz (TMG)

Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2814) geändert worden ist.

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BGBl. I S. 66), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2814) geändert worden ist.

Rahmenvereinbarung Faxversand

Rahmenvereinbarung für den Versand von Faxseiten. Faxseiten können per Zustellung einer E-Mail, über E-Mail-to-Fax und über das WEB-Portal mailingpoint versandt werden.

Rahmenvereinbarung SMS/MMS Versand

Rahmenvereinbarung für den Versand von SMS und MMS. SMS und MMS können über E-Mail-to-SMS (nur SMS), mit der Offline-Software MMSolution (im Downloadbereich verfügbar) oder über das WEB-Portal SMS/MMS-Online versandt werden.

Rahmenvereinbarung E-Mail-Versand

Rahmenvereinbarung für den Versand von E-Mails (Multipart, HTML oder Text). E-Mails können Sie über uns versenden lassen oder selbst das WEB-Portal mailingpoint nutzen.

Faxempfang und automatisches Auslesen von Faxen

Zusammenfassung der Nutzen und Vorteile von Faxempfang und automatischem Auslesen von Faxvorlagen.

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vom 3. Juli 2004 (BGBl. I S. 1414), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2413) geändert worden ist.

Vorsicht bei gekauften Adressen

Fehlt die Einwilligung ist das Versenden von Werbe-E-Mails grundsätzlich wettbewerbswidrig. Aus einem Verstoß können Unterlassungsansprüche gegen das versendende Unternehmen erwachsen. (Von Dr. Martin Schirmbacher)

Toolbar Top

Newsletter abonnieren.
Wissenswertes zu E-Mail-, Fax- und Mobile-Marketing

kostenloser Testzugang

persönliche Beratung