Allgemeine
Geschäftsbedingungen

AGB für das Mailing-Marketing
AGB für das Online-Marketing
AGB für Events, Seminare und Workshops

Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Mailing-Marketing-Services (E-Mail-Marketing, Fax-Services, SMS-Services und Zusatzdienste).

Die dskom GmbH, Reginhardstraße 34, 13409 Berlin (im Folgenden dskom genannt) erbringt für Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich des Mailing-Versands. All diese Dienstleistungen werden auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Inanspruchnahme des E-Mail-Versand-, Fax-Versand-, Fax-Empfang-, SMS- / MMS- / PremiumSMS-Versand-Services und sonstiger Dienstleistungen der dskom GmbH (Auftragnehmer = AN) mit ihren Auftraggebern (AG).

2. Umfang und Art der Dienstleistungen

E-Mail-Versand-Services bezeichnen den Versand von E-Mail-Vorlagen oder im Auftrag erstellten E-Mail-Vorlagen unter Verwendung der vom AG bereit gestellten Unterlagen und Versandlisten.

Fax-Versand-Services bezeichnen den Versand von Faxvorlagen im Auftrag unter Verwendung der vom AG bereit gestellten Faxvorlagen und Versandlisten.

Fax-Empfang bezeichnet den Empfang von Faxunterlagen und deren Bereitstellung via E-Mail oder FTP.

SMS- / MMS-Versand-Services bezeichnen den Versand von SMS durch den Kunden über die bereit gestellten WEB-Accounts, http-Request, Socketverbindung oder im Auftrag vom AN versandte SMS/MMS.

Mobile-Marketing-Dienste bezeichnen den Versand von SMS- / MMS- oder/und Premium-SMS, sowie den Empfang von SMS und deren Weiterverarbeitung. Mobile-Marketing-Dienste bezeichnen die im Kundenauftrag spezifisch nach Vorgabe des Kunden entwickelten Dienstleistungen.

Die WEB-basierte Plattform dsmails stellt ein Multi-Channel-Marketing-System zur Verfügung. Der AG nutzt die Plattform gegen eine im Angebot festgelegte Gebühr. Ihm werden die Dienste Faxversand, E-Mail-Versand, SMS-Versand und Print zur Verfügung gestellt.

3. Vertragserfüllung

Die Erbringung des vereinbarten Leistungsumfangs wird eigenverantwortlich durch den AN durchgeführt. Im Falle der Nutzung der WEB-basierten Portale oder der Nutzung spezieller Schnittstellen auf Basis der vom AN bereitgestellten Spezifikationen wird der Leistungsumfang durch entsprechendes Zusammenwirken (Realisation der Spezifikation; bestimmungsgemäße Bedienung der WEB-basierenden Software) der Verantwortlichkeiten von AN und AG erbracht.

Für Störungen außerhalb der vom AN bereitgestellten Geräte, WEB-Server und/oder Zubehör, ist der AN nicht verantwortlich. Der AG wird Störungen jeglicher Art dem AN unverzüglich melden.

4. Pflichten des Auftraggebers

Der AG trägt dafür Sorge, dass in seiner Werbung für Premium-SMS und der Nutzung von KWNs, als auch bei Nutzung der Dienstleistung Faxempfang über Mehrwertnummern den Preis für die Tarifeinheit und die entsprechende Zeiteinheit oder den Preis pro Minute hingewiesen wird (hier gelten im weiteren spezifische Vereinbarungen zwischen AN und AG und die aktuell geltenden gesetzlichen Vorschriften).

Der AG versichert über sämtliche Rechte zu verfügen, die für die Verbreitung von Informationen über Fax, Internet (E-Mail), Telefon (SMS/MMS) benötigt werden. Der AG trägt die Verantwortung für die Nutzung der Dienstleistungen und Informationen durch Dritte. Der AG stellt sicher, dass die bereitzustellenden Informationen in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen stehen und keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere für Urheberrechts- und Wettbewerbs- sowie andere Gesetzesverstöße, sittenwidrige und extremistische Inhalte.

Der AG verpflichtet sich, keine Informationen mit rechts- und sittenwidrigen Inhalten zu verbreiten, insbesondere keine Informationen zu übermitteln, die i.S.d. §§130, 130a und 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, i.S.d. § 184 StGB pornografisch sind , den Krieg verherrlichen, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen sowie das Ansehen des AN schädigen können oder auf Angebote solchen Inhalts hinweisen.

Der AN behält sich vor, Informationen die gegen die „guten Sitten ( 4.3)“ verstoßen, nicht zu verbreiten oder als Rückantwort (FAX, SMS) zu empfangen. Wird der AN insoweit in Anspruch genommen, stellt der AG den AN im Innenverhältnis von allen Ansprüchen frei.

Der AN kann die Versendung der Dokumente verweigern, für den Fall, dass der AG gegen den Inhalt der oben angeführten Paragraphen des StGB verstößt.

5. Vertragsdauer

Grundsätzlich gibt es bei dskom keine Vertragsdauer, es sein denn, dies wird schriftlich vereinbart.

Der Kauf von Kontingenten ist mit einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten verbunden. Die Anbindung an dsmails über eine Schnittstelle ist mit einer Vertragslaufzeit von mindestens 24 Monaten verbunden. Die Nutzung von Web2Fax, WebEx, Fax2Mail oder Mail2Fax ist mit einer Vertragslaufzeit von mindestens 18 Monaten verbunden. In diesen Fällen greift Punkt 5, Absatz 1 nicht.

Wird ein Vertrag, eine Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Dienstleistungen mit Laufzeit abgeschlossen, so verlängert diese(r) sich stillschweigend um jeweils 6 oder 12 Monate, wenn er/sie nicht ein Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit mittels Einschreiben gekündigt wird.

Der Verlängerungszeitraum wird in der Rahmenvereinbarung festgelegt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung und der Kündigung nach Punkt 7 bleibt hiervon unberührt.

6. Mitwirkungspflichten

Vereinbarte und zur Vertragsdurchführung notwendige Mitwirkungs- und Beistellleistungen des AGs, u.a. wie im Vertrag festgelegte, sind als wesentliche Vertragspflichten zu erbringen.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

Die vom AG zu zahlenden Gebühren ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste oder dem spezifischen Angebot zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und etwaiger sonstiger gesetzlichen Abgaben im Zeitpunkt der Rechnungsstellung.

Preisänderungen bleiben vorbehalten. Im Falle einer Preisänderung wird der AN dem AG die geänderten Preise mindestens ein Monat vor deren Wirksamkeit anzeigen. Bei Preiserhöhungen ist der AG berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich per Einschreiben zum Zeitpunkt der Preiserhöhung zu kündigen.

Monatliche Gebühren werden vom AN unmittelbar nach Bereitstellung für den Monat der Bereitstellung oder die Mindestlaufzeit in Rechnung gestellt.

Verbindungsabhängige Gebühren und Vergütungen für Premium-Services werden in Rechnung gestellt, sobald die Forderungen/Überweisungen des Netzproviders eingegangen sind. Alle Gebühren sind sofort ohne Abzüge zu zahlen.

Der AG kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten nutzungsabhängigen Gebühren sind innerhalb von sechs Wochen nach Zugang schriftlich anzuzeigen. Keine Einwendung gilt als Genehmigung.

8. Haftung

Der AN ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber gelieferten Inhalte, beispielsweise auf Rechte Dritter oder rechtliche Unbedenklichkeit, zu prüfen.

Für Forderungen Dritter, die sich aus der erbrachten Dienstleistung ergeben, übernimmt AN keine Haftung. Sollte der AN dennoch von Dritten diesbezüglich in Anspruch genommen werden, so stellt der AG den AN von jeglicher Haftung frei.

Eine Haftung durch den AN – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des AN beruht. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Jahr von dem Zeitpunkt ab, zu dem der geschädigte AG von dem Schaden und den Umständen Kenntnis erhält, aus denen sich seine Anspruchs-berechtigung ergibt. Sie verjähren ohne Rücksicht auf diese Kenntnis innerhalb von zwei Jahren von dem schädigenden Ereignis an.

Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen im Geschäftsbetrieb des AN oder im Geschäftsbetrieb von Subunternehmern oder Vorlieferanten sowie erforderliche Service- und Wartungsdienste berechtigen den AN, die vereinbarte Leistungszeit um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder, im Falle nicht zu vertretener Unmöglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.

Hierzu gehören insbesondere Betriebsstörungen jeglicher Art, wie z.B.: Energiemangel, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung oder Verfügung, Personalmangel, Datenausfall oder sonstige nicht zu vertretende Störungen an der EDV oder Bereitstellung und Verfügbarkeit von Übertragungswegen und ähnliche Ereignisse. Ein Anspruch des AG auf Schadensersatz besteht nicht, der AN verliert nicht den Anspruch auf das vertragliche Entgelt.

9. Sonstige Vereinbarungen

Nebenabreden, ergänzende Bestimmungen, Änderungen und Ergänzungen der Rahmenvereinbarung bedürfen zu deren Wirksamkeit der Schriftform.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG finden keine Anwendung, es sei denn die Einbeziehung ist ausdrücklich und schriftlich vom AN bestätigt worden.

Jede Abtrennung von Rechten oder die Übertragung von Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

Sollten einzelne Vertragsteile unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden eine wirksame Regelung anstelle der unwirksamen vereinbaren, die dem Regelungsgehalt der unwirksamen Reglungen möglichst nahe kommt.

Sofern nicht ein zwingender Gerichtstand vorliegt und der AG Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist Berlin Gerichtstand für alle Rechtstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit unseren Verträgen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht wird nicht angewendet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Online-Marketing Projekt-Arbeiten (Webanalyse, Suchmaschinenmarketing, Online-Werbeschaltungen).

Die dskom GmbH, Reginhardstraße 34, 13409 Berlin (im Folgenden dskom genannt) erbringt für Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich der Optimierung und Vermarktung von Webseiten. All diese Dienstleistungen werden auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.

1. Vertragsschluss

Auf Anforderung des Auftraggebers übersendet dskom dem Auftraggeber eine schriftliche Leistungsbeschreibung zum geplanten Online-Marketing-Projekt sowie ein Angebot. Mit der Rücksendung des Angebots und dessen Annahme per E-Mail gibt der Auftraggeber ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt mit Annahme bzw. Bestätigung dieses Angebotes durch dskom zustande.

Der Auftraggeber erklärt, dass die Informationen, die er an dskom weitergibt, zutreffend, wahrheitsgemäß und aktuell sind. Er ist verpflichtet, dskom sofort über alle Änderungen zu informieren.

Die Angaben des Auftraggebers über sein bestehendes oder künftiges Webprojekt, das zentraler Bestandteil der Projekt-Arbeit werden soll, sind von dskom nicht auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Für diese Angaben ist allein der Auftraggeber verantwortlich.

2. Leistungen und Preise

dskom erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich der Optimierung und Vermarktung von Webseiten entsprechend der konkreten Auftragserteilung. Einzelheiten über Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

dskom ist berechtigt, Subunternehmer mit der Bearbeitung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu beauftragen.

3. Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag zwischen dskom und dem Auftraggeber wird abhängig von der vertraglich festgelegten Mindestlaufzeit geschlossen. In der Regel beträgt diese 1 Monat. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Aus Nachweisgründen empfiehlt dskom, die Kündigung schriftlich zu erklären.

Erfolgt diese Kündigung nicht, verlängert sich der Vertrag um die Mindestlaufzeit. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4. Zahlungsverzug

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist dskom berechtigt, seine Leistungserbringung bis zum Ausgleich der offenen Beträge auszusetzen. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall zur Zahlung der vereinbarten Beträge verpflichtet.

Gerät der Auftraggeber für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung des monatlichen Betrages oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug,
ist dskom berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

5. Mitwirkungspflicht

Informationen, die laut Vertrag der Kunde bereitstellt, sind wichtig für den Gesamterfolg des Projekts. Sind diese zum vereinbarten Termin nicht verfügbar, kann dskom seine terminliche Umsetzung nicht mehr garantieren. Kommt der Auftraggeber auch nach mehrmaliger Aufforderung dieser Pflicht nicht nach, kann dskom die bisher erbrachten Leistungen vollständig in Rechnung stellen. Eventuelle Ermäßigungen auf den vertraglichen Gesamtbetrag finden keine Anwendung.

6. Lieferantenschutz

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Informationen über Lieferanten von dskom, welche in der Zusammenarbeit mit dskom kommuniziert werden, vertraulich zu behandeln und in keiner Weise an Dritte weiterzugeben. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber insbesondere und für die Dauer von drei Jahren nicht in den direkten geschäftlichen Kontakt mit dem in der Zusammenarbeit kommunizierten Lieferanten zu treten.

Der Auftraggeber wird Unterlagen und Informationen über die Lieferanten, welche er im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung von dskom erhalten hat, für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsbeendigung weder für sich noch für Dritte verwenden.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Auftragsvolumens, jedoch nicht mehr als die zehnfache Monatsgebühr an dskom zu zahlen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass durch die Verwendung der von ihm an dskom übermittelten Suchbegriffe, Texte, Bilder, Videos und anderer Kommunikationsmedien im Rahmen des Vertrages keine Rechte Dritter verletzt werden.

7. Pflichten des Auftraggebers

dskom erarbeitet zusammen mit dem Auftraggeber eine Strategie zur Optimierung und Vermarktung der Webseite(n) des Auftraggebers und begleitet den Auftraggeber aktiv bei der Umsetzung dieser Strategie.

Der Auftraggeber unterstützt dskom bei der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Hierzu zählt insbesondere, dass Informationen und Datenmaterial rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, soweit diese für die Erfüllung nötig sind.

Für die inhaltliche Gestaltung und rechtliche Zulässigkeit seiner Webseite sowie für die rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber gelieferten Informationen ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. dskom ist nicht verpflichtet, zu überprüfen oder zu überwachen, ob die Inhalte der Webseite oder die vom Auftraggeber gelieferten Informationen Rechte Dritter verletzen.

Der Auftraggeber stellt dskom insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Erkennt der Auftraggeber, dass eine Rechtsverletzung droht, oder liegen Anhaltspunkte dafür vor, ist dskom hierüber unverzüglich zu unterrichten.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dskom unverzüglich und vollständig über alle auftretenden Mängel zu informieren. Angezeigte Fehlermeldungen sind vom Auftraggeber zu protokollieren und dskom möglichst in Form eines Screenshots zu übermitteln.

8. Gewährleistung

Das Ranking einer Webseite liegt allein im Ermessen des jeweiligen Suchdienstanbieters. dskom übernimmt deshalb keine Gewähr für das Erreichen bestimmter Ranking-Positionen in den Suchergebnissen bestimmter Suchdienstanbieter.

Die Zusammenarbeit mit dskom hat den Charakter eines Dienstvertrages.

9. Haftung

Die Haftung von dskom sowie seiner gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfen für Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung von dskom-Dienstleistungen – gleich aus welchen Rechtsgründen – ist ausgeschlossen.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Sie gilt ferner nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Verletzt dskom eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht), ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Die Haftung aufgrund von Garantien und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt ebenfalls unberührt.

10. Aufrechnung

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

11. Geheimhaltung

Die dem Auftraggeber übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen.

Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter oder Subunternehmer.

12. Schlussbestimmungen

dskom weist darauf hin, dass die dskom-Mitarbeiter nicht berechtigt sind, mündliche Vereinbarungen zu treffen. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit daher immer der schriftlichen Bestätigung.

Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirkung später verlieren, so lässt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Events, Seminaren und Workshops

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen einem Teilnehmer an Seminaren, Workshops, Kursen, Trainings und Coachings (im Folgenden „Event“ genannt) und der dskom GmbH, dem Anbieter des Weiterbildungsevents.

Anmeldung

Eine Event-Anmeldung ist über das Internet (dskom.de), per Telefon, per Fax oder über einen Vertragspartner möglich und kommt nur nach schriftlicher Bestätigung durch die dskom GmbH rechtsverbindlich zustande. Diese schriftliche Bestätigung erfolgt binnen 14 Tagen nach der Anmeldung durch den Teilnehmer.

Leistungsumfang

Der Preis für die Teilnahme am Event versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin. Alle publizierten Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Leistung umfasst neben dem Event schriftliche Unterlagen, Pausengetränke und Snacks. Die Anfahrt zum Veranstaltungsort und eventuell nötige Übernachtungskosten sind im Leistungsumfang nicht enthalten.

Zahlungsbedingungen

Die Kosten für die Event-Teilnahme sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Die dskom GmbH akzeptiert nur Zahlungen per Banküberweisung. Nur die rechtzeitige Bezahlung berechtigt zur Event-Teilnahme!

Stornierung einer rechtsverbindlich zustande gekommenen Event-Anmeldung

Für die Buchung eines Teilnahme-Platzes in einem offenen Seminar mit mehreren Teilnehmenden an einem festen Termin gilt, dass wer aus welchen Gründen auch immer an der Seminarteilnahme gehindert wird, ein nächstmögliches, gleiches Seminar besuchen oder sich den Wert auf ein anderes Seminar anrechnen lassen kann. Eine Rückzahlung bereits bezahlter Seminarbuchungen ist bei offenen Seminaren nicht möglich!

Bei Webinar- und Seminar- / Workshop-Events (z.B. Alumni-Events) ist eine Stornierung bis zu 14 Kalendertage vor dem Event-Termin kostenfrei möglich. In den 14 Tagen vor dem Event ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. Der bezahlte Betrag für das Event verfällt, sofern keine Ersatzperson für den ursprünglichen Teilnehmer benannt werden kann.

Ist die Durchführung des Events aufgrund höherer Gewalt nicht möglich, dann wird der Teilnehmer umgehend informiert. Dieser Teilnehmer kann ein nächstmögliches, gleiches Event besuchen oder sich den Wert des verpassten Events auf ein anderes Event anrechnen lassen oder eine Rückerstattung der Event-Teilnahme-Kosten verlangen.

Für Reise- und Übernachtungskosten sowie einen ggf. entstandenen Arbeitsausfall haftet die dskom GmbH nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten.

Urheberrecht

Die im Rahmen der Events ausgehändigten Unterlagen unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und dürfen – auch in Auszügen – nicht vervielfältigt, übersetzt, nachgedruckt, elektronisch weiterverarbeitet, verbreitet oder veröffentlicht werden.

Haftung

Die dskom GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit von Event-Unterlagen und Event-Inhalten. Gleiches gilt für Verluste oder Beschädigungen an mitgebrachten Gegenständen auf Events – es sei denn, dies wäre durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten geschehen.

Datenschutz

Der Teilnehmer erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit diese im Rahmen der Zweckbestimmung der Rechtsbeziehung liegt. Teilnehmerdaten werden von der dskom GmbH unter strikter Einhaltung der EU DS-GVO und des BDSG-neu nur für die interne Weiterverarbeitung sowie für eigene Werbezwecke gespeichert und verwendet.

Eine ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie auf der Website der dskom GmbH.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der zwischen dem Teilnehmer und der dskom GmbH zustande gekommene Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Sofern gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten Berlin.